AWS – Assistenzleistungen im Wohn- und Sozialraum

Assistenz für mehr Teilhabe

Menschen mit einer psychischen Erkrankung haben Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn eine ärztlich festgestellte (drohende) seelische Behinderung vorliegt. In einem Bedarfsfeststellungsverfahren ermittelt der Träger der Eingliederungshilfe personenzentriert, welche Hilfen zur sozialen Teilhabe in welchem zeitlichen Umfang erforderlich sind. Die Fachkräfte der AWS sind für die Erbringung der Assistenzleistungen nach §78 SGB IX verantwortlich. Die Assistenz erfolgt überwiegend im Wohn- und Sozialraum der leistungsberechtigten Personen durch eine oder mehrere zugeordnete Bezugspersonen.

Unsere Assistenzleistungen umfassen folgende Lebensbereiche

Allgemeine Bewältigung des Alltags

Soziale Beziehungen gestalten

Persönliche Lebensplanung

Soziales und kulturelles Leben

Freizeit und Sport

Gesunde Lebensführung

Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe?

Ihr Draht zu Pauline 13

Wir sind für Sie da!

Egal, welches Anliegen Sie haben oder welche Fragen Sie stellen möchten:
Schreiben Sie uns eine Nachricht, wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Alle Felder mit * sind Pflichtfelder.