AWS – Assistenzleistungen im Wohn- und Sozialraum
Assistenz für mehr Teilhabe
Menschen mit einer psychischen Erkrankung haben Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn eine ärztlich festgestellte (drohende) seelische Behinderung vorliegt. In einem Bedarfsfeststellungsverfahren ermittelt der Träger der Eingliederungshilfe personenzentriert, welche Hilfen zur sozialen Teilhabe in welchem zeitlichen Umfang erforderlich sind. Die Fachkräfte der AWS sind für die Erbringung der Assistenzleistungen nach §78 SGB IX verantwortlich. Die Assistenz erfolgt überwiegend im Wohn- und Sozialraum der leistungsberechtigten Personen durch eine oder mehrere zugeordnete Bezugspersonen.